Aufgrund ihrer Zulassung als "Abogado" (Rechtsanwältin für spanisches Recht) sowohl in Berlin als auch in Barcelona kann Frau Sagués bei allen Gerichten aller Instanzen des spanischen Justizsystems auftreten.

Die Kanzlei führt für ihre Mandanten von Deutschland aus jede Art von Gerichtsverfahren in Spanien (Wirtschaftsklagen, Vollstreckungsverfahren usw.). Auch hier werden die Fälle von Frau Sagués persönlich bearbeitet. Durch intensiven Zeiteinsatz und fundierte juristische Kenntnisse erzielt die Kanzlei sehr gute Ergebnisse.

In der Kanzlei werden für Sie Forderungen und Klagen vorbereitet und so Ihre Ansprüche von Deutschland aus gegen in Spanien ansässige Personen und Firmen gerichtlich und außergerichtlich geltend gemacht.

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich der Wirtschaftsklagen, insbesondere auf dem Gebiet des spanischen Handels- und Immobilienrechts, sowie der Durchsetzung von Vermögensansprüchen im Allgemeinen.

Das spanische Prozessrecht ist sehr formell und komplex und unterscheidet sich grundlegend von dem deutschen Prozessrecht. Es ist also auf jeden Fall empfehlenswert, einen Rechtsanwalt mit einem spanischen Abschluss zu engagieren, der auch die entsprechende Erfahrung auf dem Gebiet vorweisen kann, wenn der Mandant an einem spanischen Gerichtsverfahren teilnehmen muss oder will, sei es als Kläger oder als Beklagter.

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