Die Kanzlei berät Mandanten umfassend zu Immobiliengeschäften in Spanien
Die Kanzlei berät die Mandanten umfassend zu Immobiliengeschäften – von Kaufverträgen, Schenkungen, Neubauerklärungen, Mietverträgen, Darlehen bis hin zu jeder Art von dinglichen Rechten, wie etwa Hypotheken – und ist in der Lage, entsprechende Verträge für die Mandanten auf Spanisch aufzusetzen und vollständig abzuwickeln.
Aufgrund des Zugangs der Kanzlei zu den spanischen Grundbuchämtern ist es möglich, kurzfristig und günstig Grundbuchauszüge, Bescheinigungen und weitere Informationen über Immobilien zu erhalten. Damit können die Eigentumsverhältnisse und Belastungen des Grundstücks zuverlässig festgestellt werden.
Das Aufgabenspektrum der Kanzlei reicht von der Aufsetzung der privaten oder notariellen Verträge über die Eintragung der von den Mandanten unterzeichneten Urkunden ins Grundbuch bis hin zu der Abgabe der zugehörigen Steuererklärungen und zu den Zahlungen der jeweiligen Steuersummen im Auftrag der Mandanten.
Die Kanzlei kann die regelmäßige Zahlung der in Spanien jährlich zu leistenden Steuern für ihre Mandanten veranlassen.
Spanisches Baurecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei, wobei das Wort „spanisch“ hier täuscht: Die meisten Befugnisse im Bauwesen sind in den Händen der "Comunidades Autónomas", also in den Händen der "Länder" Spaniens, so dass zahlreiche Baurechtsordnungen zu beachten sind. Auch die Gemeinden spielen eine große Rolle in der Bauplanung. Jahrelange Erfahrung ermöglicht der Kanzlei, die konkreten Aspekte der für das fragliche Grundstück geltenden Normen zu ermitteln und den Mandanten so zu helfen, ihr Bauvorhaben risikofrei zu verwirklichen.
Auf Wunsch unterzeichnet Frau Sagués für ihre Mandanten sämtliche Notarverträge in Spanien. Dieses erfolgt in der Regel ohne Erhöhung des Honorars.
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