Spanisches Erbrecht
Für alle deutschen Eigentümer von Immobilien in Spanien spielt das deutsche Erbrecht eine bedeutende Rolle, allerdings muss es formal mit dem spanischen Recht in Einklang gebracht werden.
Von Berlin aus beantwortet die Kanzlei kompetent alle Fragen des deutsch-spanischen Erbrechts und vollzieht Eigentumsübertragungen, ohne dabei wichtige Aspekte wie die Besteuerung zu vernachlässigen, die durch zahlreiche Gesetzesänderungen stets einer neuen Überprüfung bedürfen. Dadurch wird ermöglicht, dass die Erben von steuerlichen Begünstigungen profitieren, die vom spanischen Gesetzgeber regelmäßig erlassen werden und die auch von Personen in Anspruch genommen werden können, die zwar Eigentum in Spanien, jedoch keinen ständigen Wohnsitz dort haben.
Die Frage der spanischen Erbschaftsteuer wird in der Kanzlei sachlich geprüft, um die notwendigen Zahlungen für die Mandanten so günstig wie möglich zu gestalten. - Einen Eindruck der Philosphie der Kanzlei in dieser Frage erhalten Sie über den Artikel "Keine Angst vor der Erbschaftsteuer" (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.07.2001) von Frau Sagués.
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